Einleitung
Ausgehend von dem politischen Willen, die Windkraftnutzung voranzutreiben und einen nennenswerten Deckungsbeitrag in der öffentlichen Stromversorgung zu schaffen, bedarf es geeigneter Maßnahmen, die Errichtung von Windkraftanlagen planerisch zu steuern und zu lenken. Zur Ausweisung geeigneter Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen, die einerseits den wirtschaftlichen Interessen des Investors und andererseits den öffentlichen Belangen Rechnung trägt, ist eine Erhebung und Einordnung der Randbedingungen notwendig. Eine notwendige und hinreichende Bedingung zur Windenergienutzung ist das standortspezifische Windpotenzial. Das Windpotenzial stellt letztlich die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen dar.
In der Bundesrepublik Deutschland haben das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, diverse Förderprogramme seitens des Bundes und der Länder sowie die sinkenden Windkraftanlagen-Preise der Windenergienutzung einen starken Aufschwung beschert. Die Leistung der installierten Windkraftanlagen (WKA) erhöhte sich auf 6916,4 MW (30.06.2001).
Dieses ist auch durch die sich ständig erhöhenden Nennleistungen der Windkraftanlagen bedingt. Serienanlagen verfügen bereits über Leistungen bis 2500 kW, die nächste Gruppe Windkraftanlagen mit höheren Leistungen ist bereits in der Entwicklung.
Der starke Ausbau der Windenergienutzung führt aber gerade im Binnenland, bedingt durch die dezentrale Aufstellung der Windkraftanlagen, zu Problemen auf der Planungsebene bei den Energieversorgungsunternehmen sowie bei den Behörden der Regierungsbezirke, Kreise und Kommunen.
Ein Ausbau der Windenergienutzung bedarf jedoch der Akzeptanz der Bevölkerung.
Einschränkende Faktoren
Die einschränkenden Faktoren beinhalten eine Vielzahl von Aspekten sowohl technisch objektiver, als auch subjektiv individueller Art (wie dem Landschaftsbild). Folgende einschränkende technische Faktoren sind von zentraler Bedeutung. In den nachfolgenden Ausführungen werden die einschränkende Faktoren wie Netzanbindung, Geräusche sowie Schattenwurf und Lichtreflexe betrachtet.
Eine vollständige detaillierte Analyse und Bewertung dieser Aspekte wird hier nicht vorgenommen. Des weiteren wird eine Abstandsregelung am Beispiel Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens aufgeführt.
Netzanbindung
Die Netzkapazität ist ein regional einschränkender Faktor. Jedes vorhandene Energieversorgungsnetz ist auf eine bestimmte Übertragungskapazität ausgelegt. Will man an ein vorhandenes Netz eine einzelne Windkraftanlage oder einen Windpark anbinden, so muß eine Prüfung bezüglich der Transport- und Aufnahmekapazität erfolgen.
Die Anschlußkriterien, bezogen auf den Verknüpfungspunkt, werden durch folgende Bestimmungen geregelt:
- DIN-Normen
- VDE-Vorschriften
- Technische Anschlußbedingungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens (EVU)
- Technische Richtlinie: Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (VDEW 1. Ausgabe 1994)
- Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (VDEW, 3. Auflage 1991)
- Technische Richtlinie: Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz (VDEW, 2. Auflage 1994)
- Grundsätze über die Beurteilung von Netzrückwirkungen (VDEW, 3. Auflage 1992)
- VBG 4: Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaft
Die Einbindung des jeweiligen Anlagentyps muß in Einklang mit dem vorgegebenen Regelwerk der Energieversorgung stehen. Hierdurch soll gewährleistet werden, daß die durch die Windkraftanlage verursachten Netzrückwirkungen sich innerhalb der zulässigen Grenzwerte bewegen. Die anlagenspezifischen Netzrückwirkungen werden durch anerkannte Zertifizierungsstellen ermittelt. Die für jeden Anlagentyp individuell ermittelten Kenngrößen bilden die Grundlage für die Festlegung der Netzaufnahmekapazität. Das folgende Bild zeigt prinzipiell die in- und externe Verkabelung eines kleinen Windparks.
Interne Verkabelung und Netzanschluß eines kleinen Windparks
Da zwischen den Anlagentypen verschiedener Hersteller beträchtliche Schwankungsbreiten bestehen können, kann eine abschließende Aussage über die maximal anschließbare Anlagenzahl im regionalen Netz nur bei Kenntnis aller notwendigen Eckdaten vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen getroffen werden. Da eine Ermittlung der Netzkenngrößen nur in Verbindung mit dem örtlichen EVU möglich ist, wird empfohlen, nach der Eingrenzung der potentiellen Gebiete die bestehende Anschlußkapazität für unterschiedliche Anlagentypen zu ermitteln. Hierdurch könnten sich allerdings weitere Ausschlußkriterien für die Flächenausweisung ergeben.